AGB
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AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Matthias Wiemann Dienstleistungsbetrieb MWD
(MWD Interdienst)
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma
MWD Interdienst, An der Kahlriethe 19A, D–30827 Garbsen, und dem Vertragspartner,
für den die Firma Dienste übernimmt. Ansprechpartner / Verantwortlicher für
MWD Interdienst ist Herr Matthias Wiemann.
1.2 Die Angebote und Leistungen von MWD Interdienst erfolgen, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt und schriftlich fixiert ist, ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.
1.3 Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als vom Vertrags-
partner angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten
in keinem Fall.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag kommt durch Antrag des Vertragspartners und Annahme durch
MWD Interdienst zustande. MWD Interdienst behält sich die Annahme vor, welche auch
stillschweigend oder durch Leistungserbringung erfolgen kann.
2.2 Zum Vertragsabschluss sind die von MWD Interdienst zur Verfügung gestellten
Formulare zu verwenden.
2.3 In Ausnahmefällen kann der Antrag des Vertragspartners ohne die von MWD Interdienst
zur Verfügung gestellten Formulare auf Zuruf erfolgen. Ebenso kann ausnahmsweise der
Antrag eines Angebotes bzw. die
Bestellung mit einem selbst verfassten Formular, einer Email oder einem Brief erfolgen.
Es gelten auch in diesen Fällen ausschließlich aktuelle Preise, Angebote und Geschäfts-
bedingungen von MWD Interdienst.
Die Aktualität bestimmt sich hierbei nach dem Tag der Angebotsannahme.
2.4 Leistungs- und erfolgsbezogene Anträge sind unzulässig.
2.5 Angebote von MWD Interdienst sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen
lediglich die Aufforderung an den Vertragspartner da, ein entsprechendes Angebot zu
unterbreiten.
2.6 Aktuelle Preise, Preis-Emails und Angebote der Internetseite www.Interdienst.com
gelten vorbehaltlich eines Irrtums durch Programmierungsfehler bindend.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen durch Arbeitskraft-
einsatz gegen Bezahlung von Lohn. Das Vertragsverhältnis ist der Zeitarbeiter-
entleihung angepasst, die Arbeit ist Lohnarbeit.
Die Arbeit von MWD-Interdienst ist gleichzusetzen der eines eigenen Angestellten des
Vertragspartners, wenn auch in der Dauer begrenzt. Es handelt sich um einen
Dienstvertrag.
3.2 Die ausgeübte Tätigkeit erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner.
Von MWD Interdienst werden keine eigenständigen Werke hergestellt.
3.3 Der Vertragspartner ist zur Anweisung und Anleitung und Prüfung der Arbeit von
MWD Interdienst verpflichtet.
3.4 Ausnahmen von diesen Regelungen werden schriftlich vereinbart und sind nur
dann zulässig, wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Diese Geschäfts-
bedingungen gelten dann sinngemäß.
3.5 Es handelt sich nicht um Werk-, Werklieferungs- oder Werklohnverträge, solche
werden ausdrücklich nicht abgeschlossen.
3.6 MWD-Interdienst kann zur Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen die Dienste
von Praktikanten oder zeitweise Angestellten in Anspruch nehmen. Hierbei sind diese
nicht Vertragspartner, sondern unterliegen
allein dem Verantwortungs- und Weisungsbereich von MWD Interdienst und werden
zum vollen Stundensatz berechnet.
3.7 Die Vertragsparteien gestatten sich untereinander das zeitlich unbegrenzte Recht,
eine bestehende oder zurückliegende Geschäftsbeziehung im Internetauftritt, in
Anschreiben und Emails oder Prospekten zu nennen und das zum Zeitpunkt des
Auftrags gültige Firmenlogo des Vertragspartners dafür zu benutzen.
4. Dauer des Vertragsverhältnisses
4.1 Befristete Verträge gelten entsprechend der vereinbarten Dauer oder entsprechend
der Dauer der zusammen mit dem Vertragspartner zu erbringenden Leistung.
Sofern der weitere Arbeitseinsatz von MWD Interdienst durch vorzeitige Fertigstellung
oder Behinderung unmöglich wird, kann der Vertragspartner mit einer Frist von
7 vollen Tagen den befristeten Vertrag vorzeitig kündigen. Wenn diese Kündigungsfrist
nicht eingehalten wird, läuft das Beschäftigungsverhältnis fort mit Anspruch auf
Bezahlung.
4.2 Bei unbefristet geschlossenen Verträgen ist eine Kündigung mit Frist von 3 vollen
Werktagen möglich, ebenso eine Vertragsverlängerung. Wenn diese Kündigungsfrist
nicht eingehalten wird, läuft das Beschäftigungsverhältnis fort mit Anspruch auf
Bezahlung.
4.3 Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses ist nur insoweit möglich,
dass der Kunde zu seinen Lasten auf die weitere Leistung oder Anwesenheit von
MWD Interdienst verzichtet. Ebenso steht es MWD Interdienst zu, bei gegebenem
Anlass selbst zu kündigen und seine Dienste einzustellen.
4.4 Zum gegenseitigen Kennenlernen gilt für die ersten 3 Tage einmalig ein
stündliches Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien.
5. Arbeitszeit und Abrechnung
5.1 Die angefallene Arbeitszeit wird von MWD Interdienst mit eigenem Stundenzettel
nachgewiesen.
5.2 Notwendige Tätigkeiten von MWD Interdienst außerhalb der Arbeitszeit als Folge
der Arbeit werden zum Stundensatz berechnet. Überstundenregelungen,
Wochenend- und Feiertagsbestimmungen greifen auch hier bei entsprechendem
Zeiteinsatz.
5.3 Waschen ist während der Arbeitszeit so zu ermöglichen, dass erneutes Waschen
im Hotel oder daheim unnötig ist. Waschzeit wird bei nur bei Bedarf und pauschal
mit 10 Minuten (0,17 Stunden) berechnet. Die Entscheidung obliegt MWD Interdienst.
5.3 Fahrtzeiten, die auf dem Stundenzettel aufgelistet werden sind Arbeitszeit und werden
entsprechend der tatsächlich aufgebrachten Zeit anhand der geltenden Stundensätze
abgerechnet. Auch hier finden die Überstunden- bzw. Wochenend- und
Feiertagsbestimmungen Anwendung.
5.4 An- und Abreise zu Montageeinsätzen mit Übernachtung sind Arbeitszeit und werden
entsprechend der tatsächlich aufgebrachten Zeit anhand der geltenden Stundensätze
abgerechnet. Auch hier finden die Überstunden- bzw. Wochenend- und Feiertags-
bestimmungen Anwendung.
5.5 Bei Dienstreisen oder Montageeinsätzen kann nach gesondert vereinbarten
Tagessätzen pauschal abgerechnet werden.
5.6 Bei Dienstreisen oder Montagen mit Übernachtung wird vereinbart, dass eine
Arbeitszeit und ein Arbeitseinsatz von MWD Interdienst von mindestens
9 Zeitstunden pro Tag benötigt und auch bezahlt werden. Auch hier gelten
Überstunden- bzw. Wochenend- und Feiertagsregelungen. Verrechnungen der Tage
untereinander, d.h. das Bilden einer Wochenarbeitszeit, sind unzulässig.
5.7 Bei Dienstreisen oder Montagen ohne Übernachtung wird vereinbart, dass eine
Arbeitszeit und ein Arbeitseinsatz von MWD Interdienst von mindestens
8 Zeitstunden pro Tag benötigt und auch bezahlt werden. Auch hier gelten
Überstunden- bzw. Wochenend- und Feiertagsregelungen. Verrechnungen der Tage
untereinander, d.h. das Bilden einer Wochenarbeitszeit, sind unzulässig.
5.8 Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten werden entsprechend
allgemein gültiger Liste des Finanzamtes vom Vertragspartner übernommen.
Abweichend wird beim Verpflegungsmehraufwand immer der volle Tag berechnet,
und gereichtes Frühstück wird nicht mit der Übernachtungspauschale oder dem
Verpflegungsmehraufwand verrechnet.
5.9 Alle Mahnungen werden bei Bedarf pauschal mit je einer Stunde berechnet.
5.10 Alle Preise gelten zuzüglich der Mehrwertsteuer. Hat der Vertragspartner
eine Bauleistung zu erbringen, wird ggf. gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 EStG mit
Steuerabzug abgerechnet.
5.11 Die Abrechnung erfolgt in der Regel wöchentlich mit Rechnung aufgrund
detaillierten Stundenzettels.
6. Liefer- und Leistungstermine
6.1 Die Produktion, Lieferung und / oder Leistung verschiebt sich bei einem von
MWD Interdienst nicht zu vertretenen Leistungshindernis, Krankheit oder bei
Störungen bzw. Defekten an technischen Einrichtungen, Werkzeugen oder
Transportmitteln von MWD Interdienst um einen angemessenen und zumutbaren
Zeitraum. Hieraus stehen dem Vertragspartner Schadensersatzansprüche oder ein
Sonderkündigungsrecht bei Einhaltung der Angemessenheit und Zumutbarkeit
innerhalb dieses Zeitraums durch MWD Interdienst nicht zu.
7. Zahlung
7.1 Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne jeden Abzug.
7.2 Abweichende Zahlungsziele sind auf der Rechnung vermerkt.
7.3 Bei besonderem Grund kann MWD Interdienst einen Aufschlag verlangen.
7.4 MWD Interdienst ist berechtigt, bei gegebenem Anlass eine angemessene
Vorschusssumme zu bestimmen und vom Vertragspartner zu verlangen.
7.5 Aufrechnungen gegen Forderungen von MWD Interdienst sind nur insoweit
zulässig, als dass sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Schadensersatz, Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn sie auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MWD Interdienst beruhen.
8.2 Jede Haftung von MWD Interdienst bei Schäden oder Scheitern durch falsche,
missverständliche bzw. unzureichende Anweisung und / oder Anleitung des
Vertragspartners wird ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung von MWD Interdienst wird begrenzt auf 10% vom Netto des
Rechnungsbetrags eines Abrechnungszeitraums, d.h. einer Kalenderwoche.
8.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Streitigkeiten um möglichen
Schadenersatz oder Haftung ohne weitere Prüfungen oder Untersuchungen
oder Prozesse beizulegen, wenn MWD Interdienst den entsprechend 8.3
zu berechnenden Geldbetrag mit Schuldeingeständnis oder aus Kulanz bezahlt.
8.5 Der Vertragspartner ist in der Beweispflicht.
9. Gerichtsstand / anwendbares Recht / Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt auch für Leistungen im Ausland ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland
9.2 Gerichtsstand ist Hannover. MWD Interdienst behält sich aber vor, bei
gegebenem Anlass am Sitz des Vertragspartners klagen zu können.
9.3 Es gelten immer die zur Zeit der Auftragserteilung gültigen ABG.
© 2010 MWD Interdienst 01.07.2010
Bitte zögern Sie nicht mit Ihrer Bestellung von MWD Interdienst. Diese AGB schaffen
eine Arbeitsumgebung, die der eines Angestellten mit einem durchschnittlichen
Arbeitsvertrag gleichen soll und sind verhandelbar. Die aktuellen AGB finden Sie im
Downloadbereich von http://www.Interdienst.com .
Eine gedruckte Ausfertigung der AGB können Sie jederzeit erhalten.
Diese AGB werden von MWD Interdienst gern erläutert oder von
RA Katharina Heimes, Löhrstr. 119, 56068 Koblenz.
