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AGB

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AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Matthias Wiemann Dienstleistungsbetrieb  MWD
(MWD Interdienst)
 

 

1.            Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1          Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma
                MWD Interdienst, An der Kahlriethe 19A, D–30827 Garbsen, und dem Vertragspartner,
                für den die Firma Dienste übernimmt. Ansprechpartner / Verantwortlicher für
                MWD Interdienst ist Herr Matthias Wiemann.

1.2          Die Angebote und Leistungen von MWD Interdienst erfolgen, soweit nicht ausdrücklich 
                etwas anderes bestimmt und schriftlich fixiert ist, ausschließlich aufgrund dieser
                Geschäftsbedingungen.

1.3          Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als vom Vertrags-
                 partner angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten
                 in keinem Fall.

 

2.            Zustandekommen des Vertrages

2.1          Der Vertrag kommt durch Antrag des Vertragspartners und Annahme durch
                MWD Interdienst zustande. MWD Interdienst behält sich die Annahme vor, welche auch
                stillschweigend oder durch Leistungserbringung erfolgen kann.

2.2          Zum Vertragsabschluss sind die von MWD Interdienst zur Verfügung gestellten
                 Formulare zu verwenden.

2.3          In Ausnahmefällen kann der Antrag des Vertragspartners ohne die von MWD Interdienst
                 zur Verfügung gestellten Formulare auf Zuruf erfolgen. Ebenso kann ausnahmsweise der
                 Antrag eines Angebotes bzw. die
                 Bestellung mit einem selbst verfassten Formular, einer Email oder einem Brief erfolgen.
                 Es gelten auch in diesen Fällen ausschließlich aktuelle Preise, Angebote und Geschäfts-
                 bedingungen von MWD Interdienst.
                 Die Aktualität bestimmt sich hierbei nach dem Tag der Angebotsannahme.

2.4          Leistungs- und erfolgsbezogene Anträge sind unzulässig.

2.5          Angebote von MWD Interdienst sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen
                 lediglich die Aufforderung an den Vertragspartner da, ein entsprechendes Angebot zu
                 unterbreiten.

2.6          Aktuelle Preise, Preis-Emails und Angebote der Internetseite www.Interdienst.com
                 gelten vorbehaltlich eines Irrtums durch Programmierungsfehler bindend.

 

3.            Vertragsgegenstand

3.1          Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen durch Arbeitskraft-
                einsatz gegen Bezahlung von Lohn. Das Vertragsverhältnis ist der Zeitarbeiter-
                entleihung angepasst, die Arbeit ist Lohnarbeit.
                Die Arbeit von MWD-Interdienst ist gleichzusetzen der eines eigenen Angestellten des
                Vertragspartners, wenn auch in der Dauer begrenzt. Es handelt sich um einen
                Dienstvertrag.

3.2          Die ausgeübte Tätigkeit erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner.
                 Von MWD Interdienst werden keine eigenständigen Werke hergestellt.

3.3          Der Vertragspartner ist zur Anweisung und Anleitung und Prüfung der Arbeit von
                 MWD Interdienst verpflichtet.

3.4          Ausnahmen von diesen Regelungen werden schriftlich vereinbart und sind nur
                dann zulässig, wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Diese Geschäfts-
                bedingungen gelten dann sinngemäß.

3.5          Es handelt sich nicht um Werk-, Werklieferungs- oder Werklohnverträge, solche
                 werden ausdrücklich nicht abgeschlossen.

3.6          MWD-Interdienst kann zur Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen die Dienste
                von Praktikanten oder zeitweise Angestellten in Anspruch nehmen. Hierbei sind diese
                nicht Vertragspartner, sondern unterliegen
                allein dem Verantwortungs- und Weisungsbereich von MWD Interdienst und werden
                zum vollen Stundensatz berechnet.

3.7         Die Vertragsparteien gestatten sich untereinander das zeitlich unbegrenzte Recht,
                eine bestehende oder zurückliegende Geschäftsbeziehung im Internetauftritt, in
                 Anschreiben und Emails oder Prospekten zu nennen und das zum Zeitpunkt des
                 Auftrags gültige Firmenlogo des Vertragspartners dafür zu benutzen.

 

4.            Dauer des Vertragsverhältnisses

4.1          Befristete Verträge gelten entsprechend der vereinbarten Dauer oder entsprechend
                der Dauer der zusammen mit dem Vertragspartner zu erbringenden Leistung.

                Sofern der weitere Arbeitseinsatz von MWD Interdienst durch vorzeitige Fertigstellung
                oder Behinderung unmöglich wird, kann der Vertragspartner mit einer Frist von
                7 vollen Tagen den befristeten Vertrag vorzeitig kündigen. Wenn diese Kündigungsfrist
                nicht eingehalten wird, läuft das Beschäftigungsverhältnis fort mit Anspruch auf
                Bezahlung.

4.2          Bei unbefristet geschlossenen Verträgen ist eine Kündigung mit Frist von 3 vollen
                Werktagen möglich, ebenso eine Vertragsverlängerung. Wenn diese Kündigungsfrist
                nicht eingehalten wird, läuft das Beschäftigungsverhältnis fort mit Anspruch auf
                Bezahlung.

4.3          Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses ist nur insoweit möglich,
                dass der Kunde zu seinen Lasten auf die weitere Leistung oder Anwesenheit von
                MWD Interdienst verzichtet. Ebenso steht es MWD Interdienst zu, bei gegebenem
                Anlass selbst zu kündigen und seine Dienste einzustellen.

4.4          Zum gegenseitigen Kennenlernen gilt für die ersten 3 Tage einmalig ein
                stündliches  Kündigungsrecht  für beide Vertragsparteien.

 

5.            Arbeitszeit und Abrechnung

5.1          Die angefallene Arbeitszeit wird von MWD Interdienst mit eigenem Stundenzettel
                nachgewiesen.

5.2          Notwendige Tätigkeiten von MWD Interdienst außerhalb der Arbeitszeit als Folge
                der Arbeit werden zum Stundensatz berechnet. Überstundenregelungen,
                Wochenend- und Feiertagsbestimmungen greifen auch hier bei entsprechendem
                Zeiteinsatz.

5.3          Waschen ist während der Arbeitszeit so zu ermöglichen, dass erneutes Waschen
                 im Hotel oder daheim unnötig ist. Waschzeit wird bei nur bei Bedarf und pauschal
                 mit 10 Minuten (0,17 Stunden) berechnet. Die Entscheidung obliegt MWD Interdienst.

5.3          Fahrtzeiten, die auf dem Stundenzettel aufgelistet werden sind Arbeitszeit und werden 
                 entsprechend der tatsächlich aufgebrachten Zeit anhand der geltenden Stundensätze
                 abgerechnet. Auch hier finden die Überstunden- bzw. Wochenend- und
                 Feiertagsbestimmungen Anwendung.

5.4          An- und Abreise zu Montageeinsätzen mit Übernachtung sind Arbeitszeit und werden
                entsprechend der tatsächlich aufgebrachten Zeit anhand der geltenden Stundensätze
                abgerechnet. Auch hier finden die Überstunden- bzw. Wochenend- und Feiertags-
                bestimmungen Anwendung.

5.5          Bei Dienstreisen oder Montageeinsätzen kann nach gesondert vereinbarten
                Tagessätzen pauschal abgerechnet werden.

5.6          Bei Dienstreisen oder Montagen mit Übernachtung wird vereinbart, dass eine
                 Arbeitszeit und ein Arbeitseinsatz von MWD Interdienst von mindestens
                 9 Zeitstunden pro Tag benötigt und auch bezahlt werden. Auch hier gelten
                 Überstunden- bzw. Wochenend- und Feiertagsregelungen. Verrechnungen der Tage
                 untereinander, d.h. das Bilden einer Wochenarbeitszeit, sind unzulässig.

5.7          Bei Dienstreisen oder Montagen ohne Übernachtung wird vereinbart, dass eine
                 Arbeitszeit und ein Arbeitseinsatz von MWD Interdienst von mindestens
                 8 Zeitstunden pro Tag benötigt und auch bezahlt werden. Auch hier gelten
                 Überstunden- bzw. Wochenend- und Feiertagsregelungen. Verrechnungen der Tage
                 untereinander, d.h. das Bilden einer Wochenarbeitszeit, sind unzulässig.

5.8          Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten werden entsprechend
                 allgemein gültiger Liste des Finanzamtes vom Vertragspartner übernommen.
                 Abweichend wird beim Verpflegungsmehraufwand immer der volle Tag berechnet,
                 und gereichtes Frühstück wird nicht mit der Übernachtungspauschale oder dem
                 Verpflegungsmehraufwand verrechnet.

5.9          Alle Mahnungen werden bei Bedarf pauschal mit je einer Stunde berechnet.

5.10        Alle Preise gelten zuzüglich der Mehrwertsteuer. Hat der Vertragspartner
                 eine Bauleistung zu erbringen, wird ggf. gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 EStG mit
                 Steuerabzug abgerechnet.

5.11        Die Abrechnung erfolgt in der Regel wöchentlich mit Rechnung aufgrund
                 detaillierten Stundenzettels.              

6.            Liefer- und Leistungstermine

6.1          Die Produktion, Lieferung und / oder Leistung verschiebt sich bei einem von
                 MWD Interdienst nicht zu vertretenen Leistungshindernis, Krankheit oder bei
                 Störungen bzw. Defekten an technischen Einrichtungen, Werkzeugen oder
                 Transportmitteln von MWD Interdienst um einen angemessenen und zumutbaren
                 Zeitraum. Hieraus stehen dem Vertragspartner Schadensersatzansprüche oder ein
                 Sonderkündigungsrecht bei Einhaltung der Angemessenheit und Zumutbarkeit
                 innerhalb dieses Zeitraums durch MWD Interdienst nicht zu.

 

7.            Zahlung

7.1          Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne jeden Abzug.

7.2          Abweichende Zahlungsziele sind auf der Rechnung vermerkt.

7.3          Bei besonderem Grund kann MWD Interdienst einen Aufschlag verlangen.

7.4          MWD Interdienst ist berechtigt, bei gegebenem Anlass eine angemessene
                 Vorschusssumme zu bestimmen und vom Vertragspartner zu verlangen.

7.5          Aufrechnungen gegen Forderungen von MWD Interdienst sind nur insoweit
                 zulässig, als dass sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

                                                          

8.            Schadensersatz, Haftung

8.1          Schadensersatzansprüche stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn sie auf
                Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MWD Interdienst beruhen.

8.2          Jede Haftung von MWD Interdienst bei Schäden oder Scheitern durch falsche,
                 missverständliche  bzw. unzureichende Anweisung und / oder Anleitung des
                 Vertragspartners wird ausgeschlossen.

8.3          Die Haftung von MWD Interdienst wird begrenzt auf 10% vom Netto des
                 Rechnungsbetrags eines Abrechnungszeitraums, d.h. einer Kalenderwoche.

8.4          Der Vertragspartner ist verpflichtet, Streitigkeiten um möglichen
                 Schadenersatz oder Haftung ohne weitere Prüfungen oder Untersuchungen
                 oder Prozesse beizulegen, wenn MWD Interdienst den entsprechend 8.3
                 zu berechnenden Geldbetrag mit Schuldeingeständnis oder aus Kulanz bezahlt.

8.5          Der Vertragspartner ist in der Beweispflicht.

 

9.            Gerichtsstand / anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

9.1          Es gilt auch für Leistungen im Ausland ausschließlich das Recht der
                Bundesrepublik Deutschland     

9.2          Gerichtsstand ist Hannover. MWD Interdienst behält sich aber vor, bei
                 gegebenem Anlass am Sitz des Vertragspartners klagen zu können.

9.3          Es gelten immer die zur Zeit der Auftragserteilung gültigen ABG.

© 2010  MWD Interdienst   01.07.2010

 

Bitte zögern Sie nicht mit Ihrer Bestellung von MWD Interdienst. Diese AGB schaffen
eine Arbeitsumgebung, die der eines Angestellten mit einem durchschnittlichen
Arbeitsvertrag gleichen soll und sind verhandelbar. Die aktuellen AGB finden Sie im
Downloadbereich von http://www.Interdienst.com .

Eine gedruckte Ausfertigung der AGB können Sie jederzeit erhalten.

Diese AGB werden von MWD Interdienst gern erläutert oder von
RA Katharina Heimes, Löhrstr. 119, 56068 Koblenz.